Juristische Beratung für Wohnungseigentümer
Wohnungseigentumsrecht
WEG-Recht – Wohnungseigentumsrecht
Als Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen profitieren Sie von unserer Rechtsberatung zum Thema WEG-Recht.
Wohnungseigentümer, Mieter und Hausverwaltung – eine Konstellation mit reichlich Konfliktpotenzial. Das Wohnungseigentumsrecht, kurz WEG-Recht, beinhaltet alle Regelungen, die im Fall von geteilten Grundstücken zur Anwendung kommen. Es umfasst Gesetze und Regelungen zwischen Wohnungseigentümern und Mietern ebenso wie zwischen Hausverwaltung und Wohnungseigentümer.
Die ABC-Rechtsanwaltskanzlei berät und begleitet Sie fachkundig zum Thema Wohnungseigentumsrecht.
Eigentümerversammlung
Auf der Versammlung der Wohnungseigentümer werden rechtliche Beschlüsse gefasst, die das Gesamteigentum betreffen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die Eigentümerversammlung bestimmte juristische Vorgaben erfüllt, damit die erarbeiteten Beschlüsse auch wirklich rechtsgültig sind.
Gerne sichern wir die Beschlusskompetenz Ihrer Eigentümergemeinschaft und begleiten Ihre Eigentümerversammlung.
Teilungsgenehmigung
Juristisch gehören Grundstück und die darauf befindliche Immobilie untrennbar zusammen. Erst das WEG-Recht macht es möglich, Grundstücke oder Immobilien auf mehrere Eigentümer zu verteilen.
In diesem Fall ist der Bauherr verpflichtet, eine Teilungsgenehmigung zu beantragen. Dabei müssen verschiedene Dinge beachtet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Teilungsgenehmigungen.
Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung regelt das Recht der Wohnungseigentümer untereinander. Meist ist die Gemeinschaftsordnung Teil der Teilungserklärung und wird mit ihr im Grundbuch eingetragen.
Besonders wenn Sie als neues Mitglied in eine bestehende Gemeinschaft aus Wohnungseigentümern hinzukommen, sollte die Gemeinschaftsordnung sorgfältig gelesen und juristisch geprüft werden.
Sanierungsmaßnahmen
Über die Notwendigkeit von Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen gibt es immer wieder Streit. Entweder sind es die Mieter, die Sanierungsmaßnahmen von Seiten der Wohnungseigentümer fordern oder die Eigentümer möchten Instandhaltungs-maßnahmen durchführen und müssen diese – mit allen Konsequenzen – vor den Mietern begründen. Oft sind sich auch die Wohnungseigentümer untereinander uneinig über die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen.
Verwalterbestellung
Das WEG-Recht regelt auch die Bestellung und Abberufung eines Verwalters. Hierzu gibt es in der aktuellen Rechtsprechung verschiedene Punkte, die unbedingt beachtet werden müssen, damit die Verwalterbestellung rechtskräftig ist und nicht von einzelnen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft angefochten werden kann.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Verwalterbestellung und prüfen die Sachlage, wenn es Streitigkeiten gibt.
Hausgeldrückstände
Zahlungsunfähigkeit, finanzieller Engpass oder Druckmittel – wenn ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft kein Hausgeld zahlt, liegt meist einer dieser Gründe vor.
In jedem Fall ist schnelles Handeln gefragt, denn die Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft bestehen weiterhin. Bringen persönliche Gespräche und Schlichtungversuche nichts, können verschiedene Rechtsmittel vom Mahnbescheid bis zur Entziehung des Wohneigentums zum Einsatz kommen.
Jurisitsche Beratung und Begleitung im Wohnungseigentumsrecht
Was können wir für Sie tun?
Erstellen & prüfen von Teilungsgenehmigungen
Erstellen & Prüfen der Gemeinschaftsordnung
Geltendmachung von Hausgeldrückständen
Streitigkeiten über bauliche Veränderungen
Streitigkeiten bei der Verwalterbestellung
Begleitung bei Eigentümerversammlungen
Konflikte bei Sanierungsmaßnahmen
Andere Konflikte der Eigentümergemeinschaft
Bundesweite Rechtsberatung zum WEG-Recht
Flexibel und mobil
Dank moderner Kommunikationsmittel beraten und begleiten wir Sie auch außerhalb Kölns in allen Rechtsfragen zum Thema Wohnungseigentumsrecht.